Diese Geldleistungen, als Pflegegeld bezeichnet, dienen zur Finanzierung für
selbst beschaffte Pflegehilfen. Pflegebedürftige können das oben genannte Pflegegeld
beantragen und damit die Pflege (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) durch
eine oder auch mehrere Pflegepersonen z.B. Familie, Nachbarn oder Freunde selbst sicher stellen.
Leistungen der Pflegeversicherung für private Pflege/Monat:
Pflegestufe
Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von:
I
235,00 €
II
440,00 €
III
700,00 €
Die Pflege und das Pflegegeld kann der Pflegebedürftige auch auf mehr als eine Person
aufteilen (z. B. persönliche Pflege durch den Ehepartner und die zur Pflege gehörige
hauswirtschaftliche Versorgung durch eine familienfremde Person). Der Pflegebedürftige
verfügt über diese Beträge und zahlt sie an die Pflegeperson(en) aus. Er muss die
Verwendung der Gelder nicht im Einzelnen nachweisen.
Eine Härtefallregelung gibt es bei dieser -Geldleistung- nicht.