15 Jahre
Häusliche Kranken- und Altenpflege
"Albert-Schweitzer"

 » Pflegegeld 


     Das Pflegegeld
     Inhaltsverzeichnis      Definition
    Diese Geldleistungen, als Pflegegeld bezeichnet, dienen zur Finanzierung für selbst beschaffte Pflegehilfen. Pflegebedürftige können das oben genannte Pflegegeld beantragen und damit die Pflege (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) durch eine oder auch mehrere Pflegepersonen z.B. Familie, Nachbarn oder Freunde selbst sicher stellen.

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     Leistungen der Pflegeversicherung
    Leistungen der Pflegeversicherung für private Pflege/Monat:

    Pflegestufe Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von:
    I 235,00  €
    II 440,00  €
    III 700,00  €


    Die Pflege und das Pflegegeld kann der Pflegebedürftige auch auf mehr als eine Person aufteilen (z. B. persönliche Pflege durch den Ehepartner und die zur Pflege gehörige hauswirtschaftliche Versorgung durch eine familienfremde Person). Der Pflegebedürftige verfügt über diese Beträge und zahlt sie an die Pflegeperson(en) aus. Er muss die Verwendung der Gelder nicht im Einzelnen nachweisen.

    Eine Härtefallregelung gibt es bei dieser -Geldleistung- nicht.

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     Literatur und Quellen
  • § 37 SGB XI (gesetzliche Pflegeversicherung) - "Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen",
  • § 64 SGB XII (Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe),
  • § 44 SGB VII (gesetzliche Unfallversicherung).


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